Dashcam in Belgien und Frankreich verboten?!

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Dashcams werden in Deutschland seit mittlerweile knapp einem Jahr immer wieder eingesetzt, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die Straße zu filmen, entsprechende Aufnahmen auf Speicherkarten (meist MicroSD) zu speichern und im Loop Modus zu überschreiben, ist nicht überall beliebt und gerne gesehen. Vor allem in Österreich gibt es entsprechende Regelungen, die es verbieten, eine Dashcam im Fahrzeug zu nutzen und den Verkehr zu filmen. Viele Informationen zu diesem Thema bietet auch ein entsprechender Wikipedia Artikel im Internet. In Österreich gibt es Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro, wenn mit einer Dashcam im Auto gefilmt wird. Wenn die Straftat wiederholt wird, werden Strafgebühren in Höhe von bis zu 25.000 Euro fällig. Es handelt sich um eine Entscheidung, bei der die Datenschutzkommission eine Rolle spielt, welche der Entscheidung der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz folgt, so der Artikel auf Wikipedia. Was in Russland kein Thema ist, scheint in anderen Ländern in Europa zunehmend ein Thema zu werden. Gerade in Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte und die Überwachung des öffentlichen Raumes gibt es höchst diverse Stimmen zur Anwendung der Dashcams. Ob eine Cam erlaubt ist oder nicht, ist in Österreich klar geregelt und jetzt auch in Belgien?

 




 

Autokamera in Belgien – der ADAC gibt Informationen

Informationen dazu, ob eine Dashcam / Autokamera in Belgien genutzt werden darf, finden sich nur sehr wenige im Internet. Fakt ist, vor allem bei Fahrten in das benachbarte Ausland sollte vorher geklärt werden, ob die Cam erlaubt ist und natürlich welche Strafen einem blühen, wenn man mit der Kamera im Auto erwischt wird und in eine Kontrolle gerät. Der ADAC gibt auf seiner Ratgeber Seite zum Reiseland Belgien (siehe Link) in der Kategorie „Verkehr“ die Information, dass das Anbringen einer Dashcam / Minikamera verboten ist. Ich habe bisher so gut wie keine Informationen darüber gelesen, ob eine Dashcam in Belgien erlaubt ist, oder ob sie verboten ist. Auf der Unterseite für die Niederlande sowie für Luxemburg habe ich entsprechende Informationen beim ADAC bisher nicht entdecken können. Das gerade die Belgier so schnell sind, eine entsprechende Entscheidung was die Nutzung der Autokameras in ihrem Land angeht, zu treffen, verblüfft schon ein wenig. In Deutschland sowie in vielen anderen Ländern Europas sind Dashcams nach wie vor erlaubt und werden sogar im Einzelfall als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

 



 

Dashcam in Frankreich – der ADAC gibt Informationen

Auch in Frankreich ist gemäß Info vom ADAC (siehe Link) in der Kategorie Verkehr das Anbringen einer Dashcam nicht erlaubt. Ebenfalls hat Frankreich die Regelung, dass seit dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtest mit an Bord sein sollte, da sonst eine Strafe erhoben werden kann. Entsprechende Tests können gut über das Internet gekauft werden.