Dashcams sind seit dem Jahr 2013 in Europa in verschiedenen Ländern erhältlich – ob sie erlaubt sind oder nicht, ist jedoch nicht immer klar geregelt. Vorab sei gesagt, dass dieser Beitrag keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt, sondern lediglich eine Zusammenfassung der aktuellen Situation nach bestem Gewissen – also keine Garantie dafür, dass alles korrekt ist. Fakt ist, dass Dashcams nach der Verbreitung div. Videos von russischen Meteoriteneinschlägen sehr beliebt sind und auch in Deutschland immer häufiger angeboten werden. Viele Fahrerinnen und Fahrer haben inzwischen eine Dashcam im Auto installiert. Ob die Cam jedoch legal betrieben wird, ist nicht immer eindeutig geklärt.
Dashcam vor Gericht – in Deutschland bereits der Fall gewesen
In Deutschland ist noch nicht eindeutig geklärt, ob Dashcams genutzt werden dürfen und wie damit umgegangen werden darf. Ob die Dashcam als Beweismittel anerkannt wird, liegt vor allem im Ermessen des Richters. Diverse TV Beiträge melden jedoch, dass entsprechende Aufnahmen von Dashcams schon vor Gericht erfolgt hatten, bzw. das Gerichtsurteil durch das vorhandene „Beweisvideo“ der Dashcam beeinflusst wurde. Natürlich sollte auch geprüft werden, ob die entsprechenden Videos echt und nicht manipuliert sind, damit sie einwandfrei eingesetzt werden können.
Dashcam in der Schweiz – verschiedene Aussagen
Was die Nutzung der Autokamera in der Schweiz angeht, gibt es verschiedene Aussagen, die in einem Wikipedia Artikel (siehe Schweiz) zusammengefasst werden. Es gibt z.B. die Information, dass die Dashcam nicht das Sichtfeld einschränken soll und natürlich, dass der Datenschutz beachtet werden muss. Was diesen angeht, ist es vor allem wichtig, dass nicht einzelne Personen gefilmt werden, die genau erkannt werden können. Die Persönlichkeitsrechte müssen also beachtet werden und ebenfalls wird der öffentliche Raum gefilmt – was in der Theorie auch nicht so unproblematisch ist. Auf der anderen Seite gibt es die Aussage, dass mit der Kamera nicht eine Person gefilmt wird, sondern meist mehrere Personen und auch Fahrzeuge und somit nicht gezielt ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Als Alternative zur Dashcam wird in der Schweiz der Unfalldatenspeicher empfohlen. Dieses Gerät ist ähnlich einer Blackbox und speichert Daten wie Aufprallbeschleunigung, Zustand der Gurtschlösser, aber auch Sitzposition und Auslösezeiten der Airbags in einem Speicher. Wer ein entsprechendes Gerät nachrüstet, kann unter Umständen einen Rabatt bei der Versicherung bekommen.
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Dashcam in Österreich verboten – bis 10.000 Euro Strafe
In Österreich sind Dashcams nicht erlaubt und es gibt sogar Berichte, die darüber erzählen, dass bis zu 10.000 Euro Strafe erhoben werden können – im Wiederholungsfall kann die Strafe sogar auf bis zu 25.000 Euro ausgedehnt werden. Das Verbot wurde von der Datenschutzkommission empfohlen und zwar gemäß der Rechtsansicht des Vereins Österreichische Gesellschaft für Datenschutz.
Wie Deutschland mit den Dashcams umgeht, ist bisher noch vollkommen offen. Es ist nicht sicher, dass die Videos akzeptiert werden, wenn sie dem Richter als Beweismaterial vorgelegt werden. Fakt ist jedoch, dass Polizisten im Alltag eventuell an den Videos interessiert sind – vor allem, da viele Kameras ein Display und ein Mikrofon haben und direkt vor Ort im Auto der Film geschaut werden kann. Was die Beweismittel angeht, sind Dashcams also sehr praktisch und nach wie vor sehr gefragt. Eine Garantie dafür, dass die Inhalte in diesem Artikel korrekt und rechtlich einwandfrei sind, gebe ich natürlich nicht. Ich habe dazu selbst recherchiert.