Die eigene GmbH steht kurz vor der Insolvenz – und jetzt?

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Jedes Jahr geraten in Deutschland Firmen in die Insolvenz. Zum Teil verschuldet, zu einem großen Teil allerdings auch unverschuldet und ohne eigene Fehler. Häufig sind es so genannte Dritte, die eine große Mitschuld daran tragen, dass eine GmbH in die Insolvenz gerät und nicht mehr weiter kommt. Dies kann zum Beispiel vorkommen, da Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, die GmbH jedoch auf Geld angewiesen ist um z.B. Baumaterialien oder andere Dinge zu kaufen, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigt. Somit kann es schnell zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen. Sollte die Überschuldung einer GmbH eintreten, so gibt es verschiedene Wege und Ansätze, mit der drohenden Pleite umzugehen. Fakt ist, dass es viele Möglichkeiten gibt, das Unternehmen zu retten, jedoch denken viele Eigner einer verschuldeten Firma auch über den Verkauf des Unternehmens nach. Gerade wenn z.B. Patente auf eine bestimmte Technik vorhanden sind, oder wenn eine gute Auftragslage und andere Potentiale im Unternehmen stecken, gibt es häufig Mitbewerber und Konkurrenten, die am Unternehmen Interesse haben.

 

GmbH vor der Überschuldung – ein Berater muss her!

Vielfach wird dazu geraten, einen Berater zu kontaktieren, oder einen professionellen Finanzverwalter und Insolvenzverwalter mit ins Unternehmen einzuspannen, wenn die Firma vor der Pleite steht. Der Insolvenzberater Pacemark Finance hilft seinen Mandanten bereits seit vielen Jahren, eine GmbH z.B. zu verkaufen, wenn die Insolvenz droht. Viele Unternehmen wissen nicht, wie damit umzugehen ist, wenn die liquiden Mittel ausgehen. Der Insolvenzberater hilft, die GmbH z.B. an eine Nachfolgegesellschaft zu veräußern. Diese wird vom Insolvenzberater zur Verfügung gestellt. Die Nachfolgergesellschaft bietet dem bisherigen Geschäftsführer der GmbH auch eine Haftungsentlastung gemäß §181 des Bundesgesetzbuches.

 

Vorteil des Verkaufes einer GmbH

Der Vorteil des Verkaufes einer GmbH inklusive notarieller Abwicklung besteht darin, dass sofort an anderen Projekten weitergearbeitet werden kann und kein langes Verfahren der Insolvenz verfolgt werden muss. Der Geschäftsführer übersteht unbeschadet die Zahlungsunfähigkeit und auch gleichzeitig kann er einer neuen Arbeit nachgehen. Was den Verkauf der GmbH angeht, so wird sogar eine kostenfreie Erstberatung angeboten. Auch die spätere Firmenneugründung kann in Kooperation mit dem Insolvenzverwalter erfolgen.