Haus geerbt? – Tipps und Ratgeber für die nächsten Schritte

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Häufig kommt der Tod ungeplant und spontan – genau so spontan steht auf einmal eine Immobilie zur Verfügung. Die Erben wissen meist nicht, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Oftmals ist auch nicht bekannt, ob ein Testament verfasst wurde, oder wie die Regelungen über den Nachlass ablaufen. Fakt ist, dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt, wenn kein Testament formuliert wurde. Wenn es ein Testament gibt, so ist dieses auch zu befolgen. Alternativ ist es auch möglich, dass ein Erbvertrag ausgearbeitet wurde, welcher die Regelung des Nachlasses festsetzt. Das zuständige Nachlassgericht kann kontaktiert werden, um ein Testament zu eröffnen. Wenn mehrere Erben eingesetzt werden, besteht die Möglichkeit, dass diese unterschiedlich Berücksichtigt werden. Bei Immobilien wie Häuser, Wohnungen, oder aber auch bei Grundstücken ist es nicht leicht, dies zu teilen. Entweder werden Erben ausgezahlt, oder Immobilien werden sogar verkauft, damit das Erbe gerecht geteilt werden kann. Auch das Thema der Erbschaftssteuer, oder ob es sich überhaupt finanziell lohnt, dass Haus selbst zu unterhalten, rückt in den Fokus.

 

Erbschaftssteuer umgehen

Erbschaftssteuer umgehen

 

Der Erbschein – amtliche Bestätigung über die rechtmäßige Erbschaft

Der Erbschein wird vom Amt ausgestellt und benennt die Personen, die rechtmäßig das Erbe antreten. Nur von den rechtmäßigen Erben kann der Erbschein beantragt werden. Ein Erbschein kann beim Amtsgericht beantragt werden und zwar beim Amtsgericht des Erblassers und kostet eine geringe Gebühr. Diverse Dokumente wie der eigene Personalausweis, sowie eine Geburtsurkunden und auch die Sterbeurkunde müssen vorgelegt werden. Wenn die verstorbene Person verheiratet war, muss die entsprechende Heiratsurkunde vorgelegt werden und wenn die Erben zum Teil verstorben sind, müssen auch hier entsprechende Urkunden nachgewiesen werden.

 

Was bringt der Erbschein? – Auskünfte über die Finanzen!

Der Erbschein bietet die Möglichkeit, die finanziellen Verhältnisse einer verstorbenen Person einzusehen. Ebenfalls kann nachgeschaut werden, ob die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, oder ob andere Verbindlichkeiten bestehen. Mit dem Erbschein kann also geklärt werden, ob das Erbe interessant ist, oder ob es so schlecht aussieht, dass es aus finanziellen Gründen nicht angenommen werden sollte.

 

Erbschaftssteuer – bei der Erbschaft einer Immobilie

Immer wenn es darum geht, dass Immobilien vererbt werden, fällt die Erbschaftssteuer an. Die Beträge sind unterschiedlich hoch und richten sich auch nach dem Beziehungsstatus zum Verstorbenen. Für Ehegatten können bis zu 500.000 Euro als Freibetrag geltend gemacht werden, Kinder können jeweils 400.000 Euro geltend machen. Im Einzelfall gilt es z.B. mit einem Anwalt oder einem Finanzberater zu klären, ob höhere Freibeträge zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten erzielt werden können. Hier gibt es viele Konstellationen, die hier nicht im Einzelfall diskutiert werden können. Fakt ist, dass es sinnvoll ist, sich bereits zu Lebzeiten darüber zu informieren, wie die Erbschaftssteuer so weit wie möglich bei einer Immobilie reduziert werden kann.