Ratgeber: Haus kaufen durch Zwangsversteigerung

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Auf der Suche nach einer preisgünstigen Immobilie werden immer wieder Zwangsversteigerungen genutzt. Diese haben den Vorteil, dass Immobilien zum Teil deutlich unter dem Kaufpreis zu haben sind, der fällig werden würde, wenn das Objekt über einen Makler verkauft wird, oder frei auf dem Markt angeboten wird. Wer ein Haus kaufen möchte, oder sich für eine eigene Wohnung entscheidet, der sollte wissen, dass eine Versteigerung eine Möglichkeit sein kann, wie entsprechende Objekte gekauft werden können. Grundsätzlich gilt, dass es leicht ist, bei einer Versteigerung mitzubieten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich ist, um an einer Versteigerung teilnehmen zu dürfen. Die Versteigerungen selbst finden in der Regel beim zuständigen Amtsgericht statt. Mit einer notariellen Vollmacht ist es möglich, dass auch für eine andere Person geboten werden kann. Auch wenn der Ehepartner / die Partnerin Eigentümer/in des Objektes werden soll, ist es erforderlich, dass eine solche notarielle Bietervollmacht mitgeführt wird. Wer für seine Firma bieten möchte, braucht dafür eine Vertretungsbefugnis, die maximal 3 Wochen alt ist. Zusätzlich muss ein öffentlich beglaubigter Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

 

Ratgeber Häuser und Objekte zur Zwangsversteigerung finden

Immobilien Zwangsversteigerung

Immobilien Zwangsversteigerung

Bevor interessante Objekte gefunden werden, muss erst einmal gesucht werden. Inzwischen werden die meisten Zwangsversteigerungen über das Internet inseriert, so dass hier geschaut werden kann, welche Objekte wo angeboten werden. Hier wird auch direkt angegeben wie groß das Objekt ist, wo es liegt und wie hoch der Verkehrswert ist. Zum Teil werden auch konkrete Angaben wie Adressen gemacht, was aber nicht immer der Fall ist. Bei vielen Objekten gibt es Besichtigungstermine und die Möglichkeit, Ansprechpartner zu fragen, wenn etwas Konkretes in Erfahrung gebracht werden soll. Wer sich ein Haus kaufen möchte, der sollte vorher schon einmal beim Objekt gewesen sein und sich von außen einen Überblick über das Objekt verschafft haben.

 

Die Zwangsversteigerung – direkt zu Beginn anwesend sein

Es ist zu empfehlen, direkt von Beginn an zur Versteigerung im Amtsgericht anwesend zu sein. Zunächst werden die Daten des Objektes vorgestellt. Dabei wird auch eine Auskunft darüber gegeben, ob zum Beispiel Grundschulden eingetragen sind, oder ob das Objekt mit Hypotheken belastet ist, die bezahlt werden muss, wenn das Objekt gekauft wird. Zu Beginn der Versteigerung wird auch das niedrigste Gebot festgelegt. Das ist der Mindestbetrag, der geboten werden muss, um das Haus erstehen zu können. Die Bietstunde wird nun durch den Rechtspfleger eröffnet und es ist möglich, mündlich Gebote abzugeben. Die Bietstunde dauert mindestens 30 Minuten, kann allerdings mit Unterbrechungen auch mehrere Stunden dauern.

 

Sicherheiten, die vor Gebotsabgabe bei Zwangsversteigerungen geleistet werden müssen

10% des festgesetzten Verkehrswertes müssen als Sicherheitsleistung erbracht werden, damit an der Auktion teilgenommen werden kann. Akzeptiert werden hierbei Verrechnungsschecks, Bundesbankschecks, Bürgschaften eines Kreditinstitutes oder eine Überweisung an die Gerichtskasse mit den vorgegebenen Angaben. Wenn das Gebotsverfahren abgeschlossen wird und das Höchstgebot nicht mehr überboten wurde, beendet der Rechtspfleger die Versteigerung. Der Zuschlag kann nun erteilt werden. Dabei ist die 5/10 sowie die 7/10 Grenze zu berücksichtigen.

 

5/10 und 7/10 Grenze bei Immobilien Versteigerungen

Wenn die 5/10 Grenze nicht erreicht wird, muss der Zuschlag verweigert werden und die Versteigerung einige Monate später wiederholt werden. Wenn die 5/10 Grenze überschritten wurde, aber nicht die 7/10 Grenze erreicht wurde, kann der Zuschlag auf Antrag der Gläubiger verweigert werden. Den Schutz des nicht Erreichens der 5/10 Grenze, bzw. der 7/10 Grenze gibt es nur einmal in jedem Verfahren – bei einer erneuten Versteigerung steht er nicht an. Häuser im Grünen zu kaufen ist natürlich möglich, genau wie alle anderen Objekte über Zwangsversteigerungen zu erwerben.